{"id":6448,"date":"2020-03-19T07:47:59","date_gmt":"2020-03-19T07:47:59","guid":{"rendered":"http:\/\/industrial.filtrationgroup.com\/?page_id=6448"},"modified":"2021-12-08T13:54:30","modified_gmt":"2021-12-08T13:54:30","slug":"einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/industrial.filtrationgroup.com\/de\/einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-cover alignfull has-blue-background-color has-background-dim hero-small\"><div class=\"wp-block-cover__inner-container is-layout-flow wp-block-cover-is-layout-flow\">\n<h1 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\">Einkaufsbedingungen<\/h1>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"has-blue-color has-text-color wp-block-heading\">Allgemeine Einkaufsbedingungen der Filtration Group GmbH <\/h2>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Stand 03\/08.12.2021<\/h4>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">I. Allgemeines, Geltungsbereich<\/h3>\n\n\n\n<p>1.1 Diese Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonder-verm\u00f6gen. Der Auftragnehmer erkl\u00e4rt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Einkaufsbedingungen oder durch die widerspruchslose Erf\u00fcllung des Vertrags oder mit deren ausschlie\u00dflicher Geltung f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftragnehmer zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. M\u00fcndliche Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung. Ma\u00dfgeblich ist allein die Best\u00e4tigung unserer Einkaufsabteilung.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Auftragnehmer.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">II. Angebot, Angebotsunterlagen, Verantwortlichkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>2.1 Der Auftragnehmer hat unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu best\u00e4tigen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftrag durch Dritte ausf\u00fchren zu lassen. Zus\u00e4tze, Einschr\u00e4nkungen oder sonstige Abweichungen von der Bestellung bzw. den dazugeh\u00f6renden Unterlagen bed\u00fcrfen des schriftlichen Einverst\u00e4ndnisses unserer Einkaufsabteilung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Der Auftragnehmer hat den Auftrag und den Vertragsabschluss sowie die Vertragsbedingungen vertraulich zu behandeln. Er darf unsere Bestellung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung als Referenz oder zu Werbezwecken erw\u00e4hnen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Werkzeugen, Modellen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie d\u00fcrfen nur denjenigen Mitarbeitern des Auftragnehmers zug\u00e4nglich gemacht werden, die sie zum Zwecke der Vertragserf\u00fcllung kennen m\u00fcssen. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zur\u00fcckzugeben. Dritten gegen\u00fcber sind sie geheim zu halten. Der Auftragnehmer haftet uns f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die durch schuldhafte Zuwiderhandlung entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Unsere Zustimmung zu Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen ber\u00fchrt die alleinige Verantwortung des Auftragnehmers f\u00fcr den Liefergegenstand nicht. Dies gilt auch f\u00fcr Vorschl\u00e4ge, Empfehlungen und sonstige Mitwirkungen unsererseits.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">III. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Abtretung<\/h3>\n\n\n\n<p>3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Er versteht sich zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung \u201efrei Haus\u201c, einschlie\u00dflich der Frachtkosten und der handels\u00fcblichen Verpackung, ein. Wir behalten uns das Recht vor, das Frachtunternehmen auszuw\u00e4hlen. Ist ein Preis \u201eab Werk\u201c oder \u201eab Lager\u201c vereinbart, \u00fcbernehmen wir nur die g\u00fcnstigsten Frachtkosten. Alle bis zur \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer entstehenden Kosten einschlie\u00dflich Beladung und Rollgeld tr\u00e4gt der Auftragnehmer.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Rechnungen k\u00f6nnen wir nur bearbeiten, wenn diese &#8211; entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung &#8211; die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich verein-bart ist, innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgem\u00e4-\u00dfer Lieferung sowie Rechnungserhalt mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug rein netto.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4 Alle Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Rech-nungspr\u00fcfung und unserer Rechte aus mangelhafter Lieferung bzw. Leistung. Soweit bei F\u00e4lligkeit M\u00e4ngel-r\u00fcgen bereits bekannt sind, sind wir berechtigt, Zah-lungen in angemessener H\u00f6he zur\u00fcckzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>3.5 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu.<\/p>\n\n\n\n<p>3.6 Gegen uns gerichtete Forderungen k\u00f6nnen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. Dies gilt nicht f\u00fcr Abtretungen im Rahmen eines verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts. \u00a7 354 a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>3.7 Streitigkeiten \u00fcber die H\u00f6he der Verg\u00fctung berechtigen den Auftragnehmer nicht, seine Leistungen ganz oder teilweise auch nur vor\u00fcbergehend einzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IV. Lieferzeit, Lieferverzug, h\u00f6here Gewalt<\/h3>\n\n\n\n<p>4.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist verbindlich. Vorzeitige Lieferungen sowie Mehr-, Minder- und Teillieferungen sind nur zul\u00e4ssig, wenn und so-weit wir ihnen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die angegebene Lieferzeit oder die vereinbarten Spezifikationen nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in H\u00f6he von 0,5% des Bestellpreises pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt 5%, oder nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachte Leistung durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers durchf\u00fchren lassen. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wobei die gezahlte Vertragsstrafe anzurechnen ist. Dem Auftragnehmer steht der Nachweis offen, dass uns infolge seines Verzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 Die vorbehaltlose Annahme der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung enth\u00e4lt keinen Verzicht auf die uns zustehenden Ersatzanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5 F\u00fcr St\u00fcckzahlen, Gewichte und Ma\u00dfe sind, vorbe-haltlich eines anderweitigen Nachweises, die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Wer-te ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6 Falls Arbeitsk\u00e4mpfe, unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder sonstige unabwendbare Ereignisse (h\u00f6here Gewalt) nicht nur von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben, sind wir &#8211; unbeschadet unserer sonstigen Rechte &#8211; berechtigt, insoweit ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>4.7 F\u00fcr jeden Fall der schuldhaften<br> (i) Abweichung von Liefer- und Verpackungsvorschriften,<br> (ii) vorzeitiger Lieferung oder<br> (iii) \u00dcberlieferung<br> Ist Filtration Group berechtigt, ihre Mehraufwendungen f\u00fcr die Logistik als pauschalierten Schadensersatz in H\u00f6he von EUR 100,- geltend zu machen (unbeschadet des Recht im Einzelfall, auch einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen). Der Lieferant ist in je-dem Fall berechtigt nachzuweisen, dass Filtration Group kein oder ein geringerer Schaden als dieser Pauschalbetrag entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">V. Gefahren\u00fcbergang, Liefer- und Versandpapiere<\/h3>\n\n\n\n<p>5.1 Der Gefahr\u00fcbergang erfolgt gem. DDP (Incoterms 2010) Lieferort.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestellnummer anzugeben. Unterl\u00e4sst er dies, so haben wir f\u00fcr die dadurch entstehenden Verz\u00f6gerungen und\/oder Verluste nicht einzustehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns entsprechend freizustellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI. Verpackungen<\/h3>\n\n\n\n<p>6.1 Der Lieferant hat die Anforderungen aus der jeweils g\u00fcltigen Verpackungsverordnung einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Der Lieferant hat gebrauchte, restentleerte Verpackungen unentgeltlich zur\u00fcckzunehmen. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, wird er die entsprechenden an-gemessenen Entsorgungskosten von Filtration Group tragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VII. Gew\u00e4hrleistung, R\u00fcckgriff<\/h3>\n\n\n\n<p>7.1 Der Auftragnehmer leistet Gew\u00e4hr, dass seine Leistungen den anerkannten Regeln der Technik, allen einschl\u00e4gigen Normen und den vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten sowie den einschl\u00e4gigen Sicherheitsvorschriften entsprechen, die garantierten Eigenschaften haben und auch ansonsten sach- und rechtsm\u00e4ngelfrei sind.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Wir sind verpflichtet, die Ware auf etwaige Qualit\u00e4ts- oder Quantit\u00e4tsabweichungen zu pr\u00fcfen, soweit und sobald dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist. M\u00e4ngel werden von uns unverz\u00fcglich nach Entdeckung ger\u00fcgt. Insoweit verzichtet der Auf-tragnehmer auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Die An- bzw. Abnahme erfolgt stets unter Vorbehalt s\u00e4mtlicher Rechte, insbesondere aus mangelhafter oder versp\u00e4teter Lieferung. Wird die An- bzw. Abnahme durch Umst\u00e4nde au\u00dferhalb unseres Einflussbereichs verhindert oder erheblich erschwert, so sind wir berechtigt, die An- bzw. Abnahme f\u00fcr die Dauer dieser Umst\u00e4nde hinauszuschieben. Geschieht dies f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als vier Wochen, so ist der Auftragnehmer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt; weiter-gehende Anspr\u00fcche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4 Die gesetzlichen Anspr\u00fcche wegen Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln stehen uns ungek\u00fcrzt zu. Unabh\u00e4ngig davon sind wir berechtigt, vom Auftragnehmer nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen, soweit der Auftragnehmer nicht die von uns gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df \u00a7 439 Abs. 2 BGB verweigern kann.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5 Falls der Auftragnehmer nicht unverz\u00fcglich nach unserer Aufforderung mit der Mangelbeseitigung beginnt, sind wir in dringenden F\u00e4llen berechtigt, die erforder-lichen Ma\u00dfnahmen nach Anh\u00f6rung des Auftragnehmers auf dessen Kosten selbst vorzunehmen oder von Dritten vornehmen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.6 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachmangelanspr\u00fcche betr\u00e4gt 36 Monate, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang. Etwaige l\u00e4ngere gesetzliche Verj\u00e4hrungsfristen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438, 479 und 634 a BGB stehen uns ungek\u00fcrzt zu.<\/p>\n\n\n\n<p>7.7 Bei Rechtsm\u00e4ngeln stellt uns der Auftragnehmer zus\u00e4tzlich von etwaigen Anspr\u00fcchen Dritter frei. Anspr\u00fcche wegen Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren in 10 Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p>7.8 F\u00fcr innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist reparierte oder neu-gelieferte Ware beginnt die hier vereinbarte Verj\u00e4hrungsfrist neu zu laufen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.9 Entstehen uns infolge der mangelhaften Leistung oder Lieferung des Auftragnehmers Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten oder Kosten f\u00fcr eine den \u00fcblichen Umfang \u00fcbersteigende Eingangskontrolle, so hat er diese zu erstatten. Dasselbe gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche Aufwendungen, die wir im Verh\u00e4ltnis zu unserem Kunden wegen dessen Nacherf\u00fcllungsanspr\u00fcchen zu tragen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>7.10 Nehmen wir von uns hergestellte und\/oder verkaufte Ware infolge der Mangelhaftigkeit der Leistung oder Lieferung des Auftragnehmers zur\u00fcck oder wird deswegen der von uns verlangte Kaufpreis gemindert bzw. sehen wir uns deswegen anderer Mangelanspr\u00fcche ausgesetzt, sind wir zum R\u00fcckgriff gegen\u00fcber dem Auftragnehmer ohne die sonst notwendige Fristsetzung berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>7.11 Ungeachtet der Regelung in Ziffer 7.6 verj\u00e4hren unsere Anspr\u00fcche laut Ziffer 7.9 und 7.10 fr\u00fchestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt, in dem wir die von unserem Kunden gegen uns gerichteten Anspr\u00fcche erf\u00fcllt haben, sp\u00e4testens aber 5 Jahre nach Ablieferung der Ware durch den Auftragnehmer.<\/p>\n\n\n\n<p>7.12 Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahr\u00fcbergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Gefahr\u00fcbergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VIII. Produkthaftung, R\u00fcckruf, Freistellung, Versicherungsschutz<\/h3>\n\n\n\n<p>8.1 Werden Produkthaftungsanspr\u00fcche oder andere Anspr\u00fcche wegen der in Ziffer 7.1. genannten M\u00e4ngel gegen uns erhoben, hat der Auftragnehmer uns hier-von auf erstes Anfordern frei zu stellen, sofern und so-weit der Schaden durch einen Fehler der von ihm gelieferten Ware oder erbrachten Leistung verursacht worden ist. In den F\u00e4llen verschuldensabh\u00e4ngiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Auftragnehmer Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, tr\u00e4gt er insoweit die Beweislast.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 In den in Ziffer 7.1 geschilderten F\u00e4llen tr\u00e4gt der Auftragnehmer alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, insbesondere f\u00fcr unsere Rechtsverteidigung und etwaige R\u00fcckrufaktionen. \u00dcber Inhalt und Umfang solcher R\u00fcckrufaktionen werden wir den Auftragnehmer &#8211; soweit m\u00f6glich und zumutbar &#8211; unterrichten. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche behalten wir uns vor.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 Ziffer 7.1 und 7.2 gelten entsprechend, soweit Produktfehler auf Lieferungen oder Leistungen von Vorlieferanten oder Subunternehmern des Auftragnehmers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4 Der Auftragnehmer hat sich ausreichend gegen Produkthaftungsrisiken einschlie\u00dflich R\u00fcckrufkosten und andere in Ziffer 7.1 genannte Risiken zu versichern und uns dies auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">IX. Schutzrechte<\/h3>\n\n\n\n<p>9.1 Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleistet, dass im Zusam-menhang mit seinen Lieferungen und Leistungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten dieserhalb in Anspruch genommen, hat uns der Auftragnehmer auf erstes schriftliches An-fordern freizustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Verletzt die Herstellung, Lieferung, Lizenznutzung oder der Verkauf der Ware oder Leistung Patente, Warenzeichen, Urheberrechte oder anderes geistiges Eigentum, so wird der Auftragnehmer uns auf seine Kosten eine unbefristete geb\u00fchrenfreie Lizenz f\u00fcr die betreffenden Gegenst\u00e4nde beschaffen. Um eine Verletzung dieser Rechte zu vermeiden, kann er die bestellte Ware auch modifizieren oder durch andere Ware ersetzen, wenn die bestellte und die gelieferte Ware gleichwertig sind. Diese Verpflichtung besteht selbst dann, wenn wir einen Teil der Konstruktion, des Materials oder des Herstellungsprozesses vorgeben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">X. Beistellung, Eigentumsvorbehalt, Fertigungsmittel<\/h3>\n\n\n\n<p>10.1 Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Modelle, Beh\u00e4lter, Spezialverpackungen, Werkzeug, Gussformen, Daten, Zeichnungen, Konstruktionen und Software bleiben unser Eigentum und d\u00fcrfen nur bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen er-folgen f\u00fcr uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des damit gefertigten Gesamterzeugnisses Miteigent\u00fcmer sind; der Auftragnehmer verwahrt dieses Miteigentum unentgeltlich f\u00fcr uns.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Der Auftragnehmer kennzeichnet die in Ziffer 10.1 genannten Gegenst\u00e4nde als unser pers\u00f6nliches Eigentum und lagert und versichert sie gesondert. Bis zur R\u00fcckgabe an uns tr\u00e4gt er die Gefahr des Verlustes und\/oder Untergangs. Er wird sie nur zur Erf\u00fcllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag benutzen und sie auf unsere schriftliche Aufforderung unverz\u00fcglich an uns zur\u00fccksenden.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns alle Kenntnis-se und Dokumente, die er im Zusammenhang mit der Vertragserf\u00fcllung entwickelt, unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Konstruktionen, Modelle, Software und anderes geistiges Eigentum, das er bei der Erf\u00fcllung des Vertrages entwickelt, geht in unser Eigentum \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>10.4 Alle Teile, Rohstoffe, Werkzeuge, Materialien oder sonstigen Ger\u00e4te oder Gegenst\u00e4nde, die von Filtration Group zur Verf\u00fcgung gestellt werden oder vom Lieferanten auf Kosten von Filtration Group erworben wer-den (und deren Anschaffungskosten von Filtration Group erstattet worden sind oder in die f\u00fcr die Produkte zu zahlenden Preise aufgenommen wurden und vollst\u00e4ndig bezahlt worden sind) und die im Zusammenhang mit der Fertigung der Produkte stehen oder daf\u00fcr verwendet werden (\u201eFertigungsmittel\u201c), bleiben oder werden alleiniges Eigentum von Filtration Group. Auch an s\u00e4mtlichen von Filtration Group \u00fcberlassenen Entw\u00fcrfen, Mustern, Zeichnungen, Daten, Modellen oder sonstigen Informationen und Unterlagen verbleiben alle Rechte bei Filtration Group. Der Lieferant stimmt ausdr\u00fccklich zu, dass Filtration Group Eigentum oder Filtration Group Unterlagen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Filtration Group f\u00fcr die Fertigung oder Konstruktion von Produkten f\u00fcr dritte Abnehmer verwendet werden. Zus\u00e4tzlich gilt unser Werkzeugleihvertrag der schriftlich vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XI. Gef\u00e4hrliche Stoffe und Zubereitungen<\/h3>\n\n\n\n<p>11.1 F\u00fcr Waren und Materialien sowie f\u00fcr Verfahren, die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, sonstigen Bestimmungen oder aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Wirkung auf die Umwelt eine Sonderbehandlung u.a. in Bezug auf Transport, Verpackung, Kennzeichnung, Lagerung, Behandlung, Herstellung und Entsorgung erfahren m\u00fcssen, sind die gesetzlichen Vorschriften des Herstellungs- als auch des Vertriebslandes vom Lieferanten zwingend zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Der Lieferant wird der Gesellschaft in diesem Fall die erforderlichen Papiere und Unterlagen noch vor der Best\u00e4tigung der Bestellung \u00fcberlassen. Insbesondere d\u00fcrfen s\u00e4mtliche Gefahrstoffe und wassergef\u00e4hrdenden Stoffe nur nach Vorlage eines EG- Sicherheitsdatenblattes und erfolgter Freigabe durch die Gesellschaft angeliefert werden. \u00c4ndern sich im Laufe der Lieferbeziehung die Anforderungen nach lit. (1) wird der Lieferant der Gesellschaft unverz\u00fcglich den ge\u00e4nderten Anforderungen entsprechende Papiere und Unterlagen zukommen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, Gefahrstoffe und wassergef\u00e4hrdende Stoffe, die f\u00fcr Versuchszwecke bereitgestellt wurden, kostenfrei dem Lieferanten zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>11.4 Der Lieferant haftet gegen\u00fcber der Gesellschaft f\u00fcr alle aus der schuldhaften Nichtbeachtung der insoweit bestehenden gesetzlichen Vorschriften entstehenden Sch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p>11.5 Der Lieferant best\u00e4tigt, dass er immer und vollumf\u00e4nglich den aus der Verordnung Nr. EG 190\/2006 (REACH) ergebenden Verpflichtungen entspricht. Er wird aktiv \u00fcber mitteilungspflichtige SVHC&#8217;s informieren, sobald bestellte Waren davon betroffen sind. Er best\u00e4tigt weiterhin, dass in den bestellten Waren keine gef\u00e4hrlichen Stoffe gem\u00e4\u00df der Richtlinie 2011\/65\/EU (RoHS) und deren Fortschreibungen enthalten sind. Geltende Ausnahmen sind genau zu benennen. Die in der Verordnung EU 2019\/1021 (POP) verbotenen Stoffe d\u00fcrfen, in die an uns gelieferten Waren, nicht enthalten sein. Die im MD (Material Declaration) der HKC (IMO, Green Passport) aufgef\u00fchrten verbotenen Stoffe d\u00fcrfen in Waren, die an uns geliefert werden, nicht enthalten sein. Anzeigepflichtige Stoffe m\u00fcssen uns mitgeteilt werden. Die in der TSCA (Abschnitt 6) aufgef\u00fchrten Stoffe und die 5 neu hinzugekommenen Stoffe d\u00fcrfen nicht in Waren enthalten sein, die an uns geliefert werden. Bitte beachten Sie auch weitere nationale und internationale Bestimmungen wie z. B. Konflikt Mineralien (EU 2017\/821), die ebenfalls eingehalten werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.6 Der Lieferant muss bei der Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im \u00dcbrigen alle gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Regelungen im Hinblick auf den Umweltschutz einhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>11.7 Der Lieferant wird der Gesellschaft vollumf\u00e4nglich von allen Folgen, insbesondere Sch\u00e4den von der Gesellschaft und Anspr\u00fcchen Dritter gegen\u00fcber der Gesellschaft freistellen, die daraus resultieren, dass der Lieferant schuldhaft die vorstehenden Bestimmungen von lit. (5)-(6) nicht, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht rechtzeitig eingehalten oder erf\u00fcllt hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">XII. Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, Rechtswahl<\/h3>\n\n\n\n<p>12.1 Sofern der Auftragnehmer Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Gerichtsstand f\u00fcr alle aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis resultierenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Erf\u00fcllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgem\u00e4\u00df zu liefern ist.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 Es gilt ausnahmslos das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Vertragspartner ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird hiermit ausgeschlossen<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link has-white-color has-blue-background-color has-text-color has-background\" href=\"https:\/\/industrial.filtrationgroup.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/20211208_FGI_Einkauf_AGB_DE.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Download Einkaufsbedingungen (PDF)<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen der Filtration Group GmbH Stand 03\/08.12.2021 I. Allgemeines, Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonder-verm\u00f6gen. Der Auftragnehmer erkl\u00e4rt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Einkaufsbedingungen oder durch die widerspruchslose Erf\u00fcllung des Vertrags oder mit deren ausschlie\u00dflicher Geltung f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen einverstanden. 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