REACH Informationen
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REACH INFORMATIONEN
Die REACH – Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
REACH – Was ist das?
REACH ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals.
Warum REACH?
REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf. Nach altem Recht mussten die Behörden die Sicherheit von Chemikalien prüfen. Über die meisten Chemikalien, nämlich die, die vor 1981 auf dem europäischen Markt waren, lagen keine systematisch erhobenen Informationen vor. Die Hersteller wurden erst dann verpflichtet, fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken nachwies oder Hinweise auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ergab. Das Verfahren stellte sich als langsam und schwerfällig heraus. Diesen Missstand soll REACH beheben. Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatiorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „keine Daten – kein Markt“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden.
Die Aufgaben der Behörden sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen, die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen. Mit REACH wurden auch weitere Probleme angegangen. Es gibt nun ein Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Informationen über Chemikalien in Produkten zu erhalten. Die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette ist geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe wird gefördert. Das Zulassungsverfahren schafft eine weitere Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren.
(Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach)
Auch bei Filtration Group beschäftigen wir uns mit diesem Thema. Da es sich nicht komplett vermeiden lässt, dass unsere Produkte Stoffe enthalten, die in der REACH – Verordnung als Gefahrenstoffe deklariert werden, bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, sich über die Inhaltsstoffe der bei uns erworbenen Produkte zu informieren. Sofern ein Produkt besorgniserregende Stoffe (SVHC) beinhaltet, werden diese auf dem Lieferschein ausgewiesen. In der Zwischenzeit können Sie sich jederzeit über unser Kontaktformular an uns wenden, wenn Sie eine Anfrage zu den Inhaltsstoffen Ihrer Produkte haben.
Hilfreiche Links:
REACH Verordnung Stand 15.02.2021 (Deutsch)
Kandidatenliste 2021 der ECHA gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung